Antragsverfahren


Das Antragsverfahren



Der Beginn der praktischen Fahrausbildung ist nur bei Vorliegen der Ausbildungs- und Prüfungsgenehmigung durch das zuständige Landratsamt zulässig.


Um die Ausbildungs- und Prüfungsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf die Erteilung bzw. die Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen; dieser Antrag darf frühestens 7 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse gestellt werden.


Den Fahrerlaubnisantrag erhalten Sie bei uns nach der Anmeldung in der Fahrschule.


Den Antrag müssen Sie dann auf dem Rathaus des Wohnsitzes oder beim Landratsamt abgeben mit folgenden Unterlagen:


 Nachweis über die Teilnahme an einer "Erste-Hilfe-Schulung" (Kopie)

Lichtbild biometrisch

Sehtest (original)

Kopie Personalausweis bzw. Reisepass

Kopie des alten Führerscheins (nur bei einer Erweiterung).


Sollten Sie die Fahrerlaubnis Kl. BF17 (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren) oder BEF17 beantragen, benötigen Sie noch jeweils 

Kopien von Personalausweis bzw. Reisepass sowie vom Führerschein der Begleitpersonen.

 Zusätzlich händigt die Fahrschule noch 2 weitere Formulare speziell für BF17 aus.


Bei minderjährigen SchülerInnen sind Ausweiskopien vorzulegen.


Bei alleinerziehenden Elternteilen von minderjährigen SchülerInnen ist unter Umständen ein Sorgerechtsurteil vorzulegen.



Besitzer eines ausländischen Führerscheins dürfen 1/2 Jahr mit diesem Führerschein in Deutschland fahren, danach muss der ausländische Führerschein gegen einen deutschen Führerschein getauscht werden (Ausnahme: Führerschein wurde in der EU rechtmäßig erteilt). 

Wegen der weiteren Vorgehensweise empfiehlt sich zuerst der Gang auf die Führerscheinstelle des zuständigen Landratsamtes (den ausländischem Führerschein, Ausweispapieren sowie den Nachweis über den Tag der ersten Einreise nach Deutschland mitnehmen).



Wichtig:


Es ist uns momentan nicht möglich,  "Umschreiber" einer ausländischen Fahrerlaubnis aufzunehmen.


Wir bitten um Verständnis.




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