Prüfung


Prüfungen


Theorieprüfung


Die theoretische Prüfung (TÜV Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 8)  dürfen Schüler/-innen frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen.


Auf Nachfrage kann die theoretische Prüfung deutschlandweit abgelegt werden.


Bei einer Ersterteilung werden in den meisten Fahrerlaubnisklassen 30 Fragen am PC abgefragt, bei 

Erweiterungen nur 20 Fragen.

Die Theorieprüfung kann in 11 Fremdsprachen abgelegt werden; die Prüfung auf albanisch oder mit Dolmetscher ist 

nicht mehr möglich.


Eine Wiederholung einer nicht bestandener Prüfung ist frühestens wieder nach 2 Wochen möglich.


Vor der Anmeldung zur Theorieprüfung muss der gesetzlich vorgeschriebene Theorieunterricht vollständig besucht sein (z.B. beim Auto-Führerschein mindestens 12x Grundwissen plus Zusatzwissen 1xThema 13 und 1x Thema 14).



Praktische Prüfung


Die praktische Prüfung  beginnt normalerweise am Glaspalast Sindelfingen und ist mit der Buslinie 715 

ab Busbahnhof Sindelfingen und ebenfalls mit der Buslinie 715 ab S-Bahnhof Maichingen erreichbar.


Die praktische Prüfung darf nur am Wohnort, Arbeitsort oder Ausbildungsort (Schule, Universität) abgelegt werden.


Die praktische Prüfung untergliedert sich in die eigentliche Prüfungsfahrt, die Grundfahraufgaben und die 

Sicherheitskontrollen am Fahrzeug und darf erst nach bestandener Theorieprüfung und frühestens 1 Monat vor 

Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.


Die gesamte Prüfdauer beträgt in den Kl. A, A80, A2 und A1 jeweils 70 Minuten und in den Kl. B, BE und AM 

jeweils 55 Minuten;  die Aufstiegsprüfung von der Kl. A1 auf A2 bzw. A2 auf A dauert jeweils 50 Minuten.


Eine Wiederholung einer nicht bestandener Prüfung ist frühestens wieder nach 2 Wochen möglich.



Kosten für Prüfungen



Bei den Prüfungen entstehen Aufwendungen sowohl bei der Fahrschule als auch bei der Prüforganisation.

Die Aufwendungen der Fahrschule werden den FahrschülerInnen zeitnah in Rechnung gestellt.


Die Aufwendungen des TÜV Südwest werden durch einen sogenannten Kostenvorschuss schon früher in Rechnung gestellt und müssen spätestens am Tag vor dem gebuchten Prüfungstermin auf dem Konto des TÜV eingegangen sein.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang lehnt der TÜV die Abnahme der Prüfung bei vollem Kostenrisiko ab.

Die Gebühren für die theoretische und die praktische Prüfung können auch jeweils einzeln bezahlt werden. 

Bitte rechtzeitig bezahlen und trotzdem sicherheitshalber einen Zahlungsnachweis zur Prüfung mitnehmen.

Eine Barzahlung am Tag der Prüfung ist nicht möglich !



Wichtig


Vor jeder Prüfung ist ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel vorzulegen.

Zur praktischen Prüfung dann bitte auch (falls notwendig) die Brille bzw. Kontaktlinsen und bei Erweiterungen 

den alten Führerschein mitbringen.

Desweiteren sind die aktuell gültigen Hygieneregeln zu beachten.


Die Prüfungsgenehmigung der Verwaltungsbehörde wird für 1 Jahr erteilt; eine innerhalb dieses Jahres bestandene Theorieprüfung verlängert die Laufzeit der Prüfungsgenehmigung um 1 weiteres Jahr (die Gültigkeit einer bestandenen Theorieprüfung beträgt ebenfalls 1 Jahr).



Und auch daran denken:

 Vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle ausstehenden Rechnungen der Fahrschule bezahlt sein !


Kostenvorschuss TÜV

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