Täuschungsversuche


Täuschungsversuche bei Prüfungen


Täuschungsversuche:


Es häufen sich sich die Berichte über Täuschungsversuche bei den theoretischen Prüfungen, die durch Aussenstehende gegen Bezahlung ermöglicht werden.


Leider haben auch Schüler von uns der Versuchung nicht widerstehen können und wurden bei einem Täuschungsversuch erwischt und mussten die Fahrausbildung abbrechen.


Die meisten Täuschungsversuche fliegen auf, das bezahlte Entgelt für den Täuschungsversuch ist futsch (teilweise in vierstelliger Höhe) und der eigentliche Stress geht erst los.


Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln (Kamera, Kopfhörer, Fusstaster, ...) oder auch sogenannte Stellvertreterprüfungen haben bereits zu Polizeimassnahmen mit Verhaftung im Prüfungsraum und anschliessend zu strengen Sanktionsmassnahmen durch die Verwaltungsbehörden geführt. 


Ein überführter Täuschungsversuch bei den theoretischen Prüfungen führt als erstes zur Rücknahme der Prüfungsgenehmigung durch die Verwaltungsbehörde und dann in aller Regel zu einer langen Sperrfrist (momentan abhängig vom Täuschungsversuch zwischen 3 und 9 Monate, die Tendenz geht aber eindeutig zur maximalen Sperrfrist).


Nach Ende der Sperrfrist wird dann normalerweise nur eine Einzel-Theorieprüfung genehmigt mit entsprechend höherem Kostenaufwand.


Es wird gerade darüber diskutiert, Täuschungsversuche bei Fahrprüfungen noch stärker zu sanktionieren (u.a. durch die Verlängerung der Sperrfrist auf 12 Monate oder durch die Anordnung einer MPU seitens der Verwaltungsbehörden).


Desweiteren wird darüber nachgedacht, Täuschungsversuche bei Fahrprüfungen als Betrugsvergehen (Straftat) einzustufen wie bereits in einigen skandinavischen Ländern geschehen.


Es besteht laut Politik ein öffentliches Interesse daran, dass im Sinne der Verkehrssicherheit alle Fahrer/-innen in Deutschland über das erforderliche Verkehrswissen verfügen und dies eben durch eine (ohne Hilfsmittel) erfolgreich bestandene Theorieprüfung nachgewiesen haben.


Täuschungsversuche bei Fahrprüfungen sind ganz klar kein Kavaliersdelikt.



Wir wissen aber:


Wer ausreichend mit den richtigen Lernprogrammen lernt und übt, benötigt keine fremde Hilfe.

Es gilt nach wie vor:

Übung macht den Meister.


Und dann klappt es auch mit der Theorieprüfung !



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